Behandlungskosten & Kostenrückerstattung

 versichert-  Wie viel bekomme ich von meiner Gesundheitskasse rückerstattet?

Die Rückerstattungstarife sind von Gesundheitskasse zu Gesundheitskasse unterschiedlich und orientieren sich immer an der ärztlich ausgestellten Verordnung. BVAEB-Verordnungen sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.  ÖGK-Verordnungen sind bis Juni 2025 (Stand Jänner 2025) bewilligungsfrei. Sind Sie SVA oder KFA versichert, bitte bewilligen lassen. 

Kosten
Dauer

45 Minuten

105

60 Minuten

120
Verordnung Rückerstattung in €
Gesundheitskasse: ÖGK SVS BVAEB KFA

Einzelheilgymnastik
45 Minuten

44,33 48,75 49,85 34,51

Einzelheilgymnastik
60 Minuten

59,10 65,00 66,46

Heilmassage
15 Minuten

7,87 8,82 7,49 11,50

Bei Hausbesuchen ist mit einer zusätzlichen Kostenrückerstattung zwischen 23 bis 30 Euro je nach Krankenkasse zu rechnen. Termine für Hausbesuche sind erst nach einer Erstbehandlung möglich und persönlich zu vereinbaren.

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